Den Drehtag vorbereiten: Checkliste für Auftraggeber
Je genauer Sie vor dem Dreh sagen, was gefilmt wird und unter welchen Bedingungen, desto besser kann der Kameramann Technik und Zeit planen. Die BVFK-Geschäftsbedingungen verpflichten Auftraggeber ausdrücklich dazu, bei der Buchung unaufgefordert Auskunft zu geben.
Was gehört in das Briefing?
Ziffer 2.2 der BVFK-Bedingungen verlangt, dass Auftraggeber bei der Buchung unaufgefordert genaue Auskunft über den beabsichtigten Inhalt der Produktion geben und auf außergewöhnliche Umstände hinweisen, zum Beispiel besondere Einsatzzeiten, besondere Risiken für Körper und Gesundheit oder das Risiko besonderer moralischer oder seelischer Belastungen.
- Thema und Ziel der Produktion, Sendeform oder Verwendung
- Termin, Ort, geplante Einsatzzeit und Reisewege
- Ob Studio, Außenübertragung, EB oder Kamerafahrt gebraucht wird
- Besonderheiten: Höhe, Wasser, Fahrzeuge, Belastungssituationen
Wer klärt Drehgenehmigungen und Rechte Dritter?
Für Drehgenehmigungen und Zugangsrechte sowie für die Klärung von Rechten Dritter ist nach Ziffer 6.4 der Auftraggeber zuständig. Dazu zählen Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, das Hausrecht Dritter und etwaige Gagenforderungen. Werden diese Rechte bei ordnungsgemäßer Ausführung verletzt, haftet nach Ziffer 6.5 der Auftraggeber.
Welche Technik soll mitkommen?
Die Technik von Kersten Hüttner ist auf der Seite Produktion aufgelistet: Kameras, Gimbals, Licht, Ton, Funkstrecke. Wenn Sie schon Technik stellen, teilen Sie das im Briefing mit, damit nichts doppelt mitgebracht wird.
Was sollten Sie zu Einsatzzeit und Abrechnung wissen?
Planen Sie mit Tageshonorar und einer Einsatzzeit von bis zu 10 Stunden inklusive Pause, zu der auch Reise- und Bereitschaftszeiten gehören. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Wie wird ein Kameramann abgerechnet?
Und wenn der Dreh ausfällt?
Nach Ziffer 7.3 trägt der Auftraggeber das Risiko, dass die Produktion ausfällt oder abgebrochen wird, sofern nicht der Kameramann den Ausfall zu vertreten hat. Eine Verschiebung gilt als Ausfall, die Nachholung als neuer Auftrag. Stornofristen stehen in Ziffer 7.1.
Häufige Fragen
Muss ich alle Risiken vorab nennen?
Ja, nach Ziffer 2.2 sind Auftraggeber verpflichtet, besondere Einsatzzeiten, Risiken für Körper und Gesundheit sowie besondere Belastungssituationen unaufgefordert zu nennen.
Quellen
Stand: 19. Oktober 2026
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