Kersten HüttnerKamera München

Wie wird ein Kameramann abgerechnet?

Freie Kameraleute rechnen nach den BVFK-Geschäftsbedingungen in Tageshonoraren ab: Ein Tag umfasst bis zu 10 Stunden einschließlich einer Stunde Pause, Überstunden, Reisetage, Sonn- und Feiertage sowie Stornos sind eigens geregelt. Kersten Hüttner veröffentlicht diese Bedingungen auf seiner Seite.

Was ist ein Tageshonorar?

Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein Tageshonorar oder ein Tages-Teampreis. Es bezieht sich auf eine Einsatzzeit von bis zu 10 Stunden einschließlich 1 Stunde Pause. Zur Einsatzzeit zählen auch Bereitschaftszeiten, An- und Abfahrtszeiten, Reisezeiten sowie die Vor- und Nachbereitung der Produktion (Ziffer 4.1).

Wie hoch das Tageshonorar ist, wird je Auftrag vereinbart. Eine feste Preisliste gibt es dafür nicht, sie hängt von Einsatz, Technik und Aufwand ab.

Was passiert bei längeren Drehtagen?

Jede Stunde über 10 Stunden gilt als Überstunde. Ihr Stundensatz ist ein Zehntel des Tageshonorars, dazu kommen Zuschläge (Ziffer 4.2):

  • 11. und 12. Arbeitsstunde: Zuschlag von 25 % auf den Stundensatz
  • 13. und 14. Arbeitsstunde: Zuschlag von 50 %
  • ab der 15. Arbeitsstunde: pro weiterer Stunde ein volles Tageshonorar zusätzlich

Wie werden Reisetage und Off-Tage berechnet?

An- und Abreisetage werden mit je 100 % des Tageshonorars berechnet. Off-Tage bei Außenübertragungen oder EB-Produktionen mit Übernachtung am Produktionsort werden mit 50 % vergütet (Ziffer 4.1). Reise- und Unterbringungskosten sowie ortsübliche Verpflegungspauschalen kommen zusätzlich hinzu (Ziffer 4.7).

Welche Zuschläge gelten sonntags und an Feiertagen?

Für Sonntage fallen 50 %, an gesetzlichen Feiertagen 100 % Zuschlag auf den Tagessatz an. Maßgeblich ist der Ort der Produktion; bei Produktionen im Ausland gelten die bundesweit festgelegten deutschen Feiertage (Ziffer 4.3). Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Ziffer 4.6).

Was kostet eine Absage?

Der Auftraggeber kann jederzeit kündigen. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn fällt eine Pauschale von 50 % des vereinbarten Tagessatzes an, bis 24 Stunden vorher 100 % (Ziffer 7.1). Das Risiko, dass eine Produktion ausfällt oder abgebrochen wird, trägt grundsätzlich der Auftraggeber (Ziffer 7.3). Für Aufträge von mehr als 10 Tagen ist bei Vertragsschluss eine gesonderte Regelung zu treffen.

Wo steht der verbindliche Text?

Dieser Ratgeber fasst zusammen, er ersetzt den Vertrag nicht. Maßgeblich sind die vereinbarten Konditionen und der Wortlaut der Geschäftsbedingungen.

Häufige Fragen

Ist die kleinste Abrechnungseinheit ein halber Tag?

Nein. Die kleinste Abrechnungseinheit ist nach Ziffer 4.1 ein Tageshonorar oder ein Tages-Teampreis.

Gilt die Fahrzeit zur Einsatzzeit?

Ja. An- und Abfahrtszeiten und Reisezeiten zählen nach Ziffer 4.1 zur Einsatzzeit.

Quellen

Stand: 19. Oktober 2026

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